Eine Nachbarschaftsklage am Verwaltungsgericht Berlin gegen die nächtliche Schließung des Görlis, war im Eilverfahren erfolgreich. Der Görli ist seit Montag nachts wieder offen.
Als Reaktion auf die Nachbarschaftsklage hat der CDU/SPD-Senat seine Begründung für die Schließung dem Gericht vorgelegt. Daraufhin wurde ein Rechtsgutachten von dem Kriminologen Prof. Dr. Roland Hefendehl von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg in das Verfahren eingebracht. Darin wurde überprüft, ob Senat und Polizei auch auf gültiger Rechtsgrundlage handeln.
Die sich auf das Gutachten beziehende gerichtliche Entscheidung gegen die nächtliche Schließung hat es in sich, denn der Senat hat ohne Rechtsgrundlage den Park geschlossen und sich erst danach ein Gesetz gebastelt, das ihm die Schließung erlauben sollte. Eine Missachtung der bürgerlichen Rechtsordnung! Folglich verbietet das Verwaltungsgericht die nächtliche Schließung, ein mieser Bauchklatscher für CDU und SPD.
Auch die weiteren Analysen des Gutachtens sind brisant. Denn darin geht es um die konkrete Begründung der Schließung. Die leitet sich aus dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz ab (Polizeigesetz, kurz ASOG), ohne die kein kriminalitätsbelasteter Ort (KbO) eingerichtet werden darf.
Das Gutachten zeigt, dass alle vom Senat vorgebrachten Begründungen am ASOG vorbei gehen. Im Hauptsacheverfahren der Nachbarschaftsklage wird das auch alles vom Verwaltungsgericht bewertet werden müssen. Dann erwarten wir den nächsten größeren Bauchplatscher für den Senat und die endgültige Aufhebung der Schließungsanordnung.
Der CDU/SPD-Senat ist offenbar unfähig, Entscheidungen rechtsstaatlich zu treffen oder zu begründen. Im Gegenteil wirft das Gutachten dem Senat vor, in einer Begründung für den KbO Görli, im Sinne eines verfassungswidrigen Gesinnungsstrafrechts argumentiert zu haben.
KbO Wrangelkiez und Görli sind also illegal. Das gilt auch für die hier durchgeführten tausenden willkürlichen und anlasslosen Personenkontrollen oder die geplante Kameraüberwachung. Viele der im Gutachten genannten Kriterien, die den KbO oder die Schließung betreffen, wurden der CDU und SPD vor der Schließung vergeblich entgegen gehalten. Wir können also davon ausgehen, dass CDU, SPD und Polizei vorsätzlich gehandelt haben und unsere grundrechtlichen Freiheiten für sie keine Rolle spielen.
Schließlich hat auch die Polizeipräsidentin Slowik Meisel an den Begründungen für die KbO’s mitgearbeitet. Trotz aller Rechtsbeugungen hat die Polizei die vom Senat beschlossenen Entscheidungen mitgetragen und trägt deshalb auch Mitverantwortung an den rechtswidrigen Maßnahmen, die innerhalb der KbO’s durchgeführt wurden und werden.
Alle anderen KbO’s in Berlin beruhen wahrscheinlich auf einer ähnlich willkürlichen und schwammigen Begründung wie im Wrangelkiez und im Görli.
Die rechtsungültige Senatsbegründung führt eine lange Liste von Lügen zur Begründung der Görli-Schließung fort. Deshalb gehen wir davon aus, dass unsere Einschätzung richtig ist: die Idee vom Zaunbau ist populistisch, menschenverachtend, rassistisch, klassistisch und undemokratisch.
Wegner ist regierungsunfähig, Spranger unsozial und Slowik Meisel hat kein Rechtsverständnis: wir empfehlen gemeinsamen Rücktritt, vielleicht gemeinsam Tennis spielen…
Wir fordern die sofortige Auflösung aller KbO’s!
Wir fordern die sofortige Einstellung aller polizeilichen KbO-Maßnahmen!
Wir fordern die endgültige Öffnung vom Görli 24/7!
Link zum Verfahrensbeginn
Wir klagen gegen die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks!
Link zur Zusammenfassung vom Gutachten von Görli Zaunfrei
Link zum Gutachten
https://goerlizaunfrei.noblogs.org/files/2026/05/AnlageK1_Gutachten.pdf





















