Senat setzte Görli-Schließung mit Rechtsbruch durch – wir fordern sofortigen Abbau des Zauns!


Bronzefigur von Justitia ohne verbundene Augen mit SchwertNur mit mehrfachem Rechtsbruch, auch gegen die Gewaltenteilung, konnte der Senat die vorübergehende Schließung des Görlitzer Parks erreichen. Das geht jedenfalls aus dem vernichtenden Urteil des Verwaltungsgerichts zur Anwohnenden-Klage hervor. Der Gerichtsbeschluss belegt das skandalöse Vorgehen, das sich Kai Wegner, Manja Schreiner, CDU, Iris Spranger, SPD, Barbara Slowik Meisel und die Polizei geleistet haben.

In der bürgerlichen Presse wurde bisher immer nur von einem „formalen Rechtsfehler“ berichtet, den der CDU-geführte Senat (SenMVKU) begangen hat, um die Schließung des Görli per Allgemeinverfügung zu erreichen. Das klingt „nur“ nach Stümperei, so wie aus Versehen auf der Tastatur verrutscht und §x statt §y geschrieben. Aber was heißt eigentlich formaler Fehler?
Formaler Fehler bedeutet, dass der Senat gar kein Gesetz hatte, auf dem er sein Handeln begründen konnte. Er hat ganz außerhalb der Rechtsordnung gehandelt. Der Zaun ist illegal.

Auflistung der Gesetze, die der Senat laut Urteil gebrochen hat

  • Verfassung von Berlin (VvB) in Verbindung mit dem Grundgesetz (GG)
  • Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG)
  • Landesorganisationsgesetz (LOG BE)
  • Grünanlagengesetz (GrünanlG)
  • Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln)

Der Umfang zeigt, dass es keineswegs um ein Versehen bei der Ausübung von Verwaltungsmacht geht, sondern um Machtanmaßung.

Rechtliche Einordnung

Wegen des offensichtlichen und leicht erkennbaren Rechtsbruchs der Allgemeinverfügung des SenMVKU, reichte dem Verwaltungsgericht eine „summarische Prüfung“ der Verwaltungsvorschriften aus. Die Allgemeinverfügung von SenMVKU wurde als rechtswidrig abgelehnt, da dem Senat kein Gesetz zur Schließung zur Verfügung stand, der sogenannte „formale Fehler“. Eine inhaltliche und detaillierte Überprüfung war dann für das vorläufige Urteil überflüssig. Diese folgt erst im Hauptsacheverfahren und verspricht weitere brisante juristische Bewertungen. Einen Vorgeschmack darauf bietet ein Rechtsgutachten der Uni Freiburg, das die Rechtmäßigkeit des KbO Wrangelkiez/Görlitzer Park widerlegt. Danach wäre eine zukünftige Kameraüberwachung im Görli auch rechtswidrig, da sie nur an KbO’s legal wäre. Sind alle anderen KbO’s in Berlin auch illegal?

Laut Landesorganisationsgesetz darf der Senat Anweisungen erteilen, aber nur die Bezirke dürfen sie umsetzen. Da der Bezirk (hier Friedrichshain/Kreuzberg) die Allgemeinverfügung zur Schließung von vornherein als unrechtmäßig zurückgewiesen hat, hätte der Senat sie zurückziehen oder zumindest zur Klärung eine Einigungsstelle einschalten müssen. Jedenfalls hatte der Senat diese Vorgehensweise selbst im LOG BE gesetzlich festgelegt. Davon abweichend wollte der Senat aber im Fall der Görli-Schließung weder eine Einigungsstelle einrichten, noch sich auf andere Art mit dem Bezirk einigen.

Von Anfang an hat sich der Senat vorsätzlich über alle im Urteil genannten Gesetze und die bezirkliche Verwaltungshoheit hinweggesetzt und die Schließung gewaltsam gegen den Bezirk durchgedrückt. In einer Stellungnahme zur Schließung vom 5. März 2024 hat der Senat selbst eingeräumt, dass das GrünanlG keine Schließung durch den Senat erlaubt. Im Nachgang hat der Senat das GrünanlG, das LOG BE und das ASOG Bln geändert, auch um die Schließung legal erscheinen zu lassen. Trotz der generellen Gesetzlosigkeit der Görli-Schließung, die im Gerichtsbeschluss festgestellt wurde, hat der Senat nun dagegen Einspruch beim Oberverwaltungsgericht eingelegt und will weiter den Görli schließen.

Machtausweitung des Senats

Mit den oben genannten Gesetzesneufassungen hat der Senat den Bezirken scheinbar mehr Eingriffsrechte gewährt. Tatsächlich verschafft sich der Senat selbst mehr Macht, um sich ein Durchregieren zu ermöglichen. Dabei entzieht er uns allen Freiheiten und pervertiert die Idee aller Berliner Parks als Erholungs- und Naturraum: das Grünanlagengesetz wird zum Polizeigesetz umfunktioniert.

Das Ziel der CDU ist nicht, die Armut und Wohnungslosigkeit zu bekämpfen oder die Grünanlagen zu schützen:

  • Einwanderungs- und Asylpolitik verschwinden hinter Nationalismus und Rassismus.
  • Mieten und Wohnungslosenzahlen steigen seit Jahren rasant, das Eigentum an Wohnraum und dessen ausbeuterischer Charakter werden verschwiegen.
  • Viele Rasenflächen im Görli wurden umgepflügt, von Reifenspuren der Polizeiautos beim Wenden und Parken.

Ziel der Schließung war eine gewaltsame Machtdemonstration. Also vorzuführen, dass die CDU stark genug sei, Sicherheit mit dem Polizeiknüppel herbeizufantasieren. Die Ursachen für die sozialen Probleme im Görli sollten hinter Innen- und Sicherheitspolitik und dem Zaun verschwinden. Wohnungslose, Drogennutzende, Parkbesucher*innen, Anwohnende und Menschen ohne Aufenthaltsstatus wurden kriminalisiert, polizeilich bedroht, ihre rechtlichen Freiheiten eingeschränkt, mit der Absicht sie letztendlich für das Elend selbst verantwortlich zu erklären.

Dafür haben CDU und SPD zwar Millionen von Euros verbrannt, sind aber rundum gescheitert. Die Gesetz brechende und willkürliche Görli-Schließung war kein „formaler Rechtsfehler“, sondern ein feudaler Rechtsbruch! Wenn die CDU vorgibt, den Rechtsstaat zu ehren, ist das Heuchelei. Der Görli-Zaun ist populistisch, menschenverachtend, rassistisch und klassistisch. Lasst ihn uns abreißen!

Weg mit allen KbO’s!

Sofortige Einstellung aller polizeilichen KbO-Maßnahmen!

Weg mit der Security!
Keine Kamera-Überwachung!

Weg mit Zaun, Toren und Drehkreuzen!

Legal, illegal, scheißegal, abreißen!

Görli 24/7!

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