Mittlerweile ist die Verfügung des Senats zur Schließung des Görli öffentlich. Viel juristisches Geschwurbel, anscheinend hat sich der Senat die Gesetze in den letzten zwei Jahren so hingebogen dass sie hoffen dass sie damit durchkommen.
Eine aufschiebende Wirkung soll eine Klage nicht haben. Sowohl gegen die Verfügung als solche als auch dagegen, dass eine Klage keine aufschiebende Wirkung hat, kann aber juristisch vorgegangen werden (ganz unten).
Interessant ist auch das Verhältnis von Görli-Schließung und sogenannten Kriminalitätsbelasteten Orten. Anscheinend war die kürzlich veröffentlichte Beschreibung der genauen Grenzen der KBO Voraussetzung für die Görli-Schließung (und gleichzeitig wurden die Grenzen der KBO ja aufgeweicht, siehe unten).
Laut Welt will der Senat – auch um Proteste zu verhindern – den konkreten ersten Schließtag nicht nennen. „Der Senat will den konkreten Abend für die erste Schließung der Eingänge nicht nennen, offenbar um den Ärger nicht weiter anzuheizen und Zerstörungen zu provozieren. Man peile «Anfang März» an.“
Die „Winter-Öffnungszeiten“, also Schließung ab 22 Uhr, sollen bis Mitte Mai gelten.
Für uns bleibt klar: Unser Görli bleibt offen! Achtet gerne auf Ankündigungen, oder werdet einfach selbst aktiv… 🙂







