Wie der rbb berichtet, wurde die Klage des Bezirks gegen den Senat wegen der geplanten Görli-Schließung zurückgewiesen: “In dem Gerichtsbeschluss, der dem rbb vorliegt, heißt es nun aber, der Bezirk als Antragssteller sei Teil der Verwaltung des Landes Berlin. Damit kann nach Auffassung des Gerichts das Land nicht gegen sich selbst juristisch vorgehen.”
Zwar bleibt noch die Möglichkeit, dass der Bezirk gegen diese Entscheidung in Berufung geht, doch sollten wir auf den Rechtsweg wie schon bisher nicht zu große Hoffnungen setzen: Es wird an uns liegen, gemeinsam mit vielfältigem, entschlossenem, buntem, kreativem Protest und Widerstand die geplante Görli-Schließung zu verhindern!