Pressemitteilung, 19.11.25
Seit Ende Oktober 2025 ist neben Polizei und Ordnungsamt auch private Security im Görlitzer Park präsent, häufig mit scharfen Hunden. Der Einsatz privater Security, wie er gerade im Görli stattfindet, ist klar rechtswidrig (fehlende Kennzeichnung). Die Security fällt überdies mit stark übergriffigem Verhalten auf. Durch die Hunde der Security wurden bereits Menschen verletzt.
Unseres Wissens nach ist die private Security werktags von nachmittags 16:00 bis morgens 7:00 und am Wochenende durchgängig vor Ort.
Rechtswidrig
§ 18.3 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe, der u.a. die Kennzeichnungspflicht von im öffentlichen Raum eingesetzten Sicherheitspersonal regelt, ist in diesem Punkt eindeutig. „Jede Wachperson, die Tätigkeiten nach § 34a Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 und 3 bis 5 der Gewerbeordnung ausübt, hat während dieser Tätigkeiten sichtbar ein Schild mit ihrem Namen oder einer Kennnummer sowie der Bezeichnung des Gewerbebetriebs zu tragen.“
Bei der im Görlitzer Park eingesetzten Security ist beides nicht der Fall.
Häufig werden Warnwesten in unterschiedlichen Farben, teilweise mit der Aufschrift „Sicherheit“, getragen. Es gibt aber weder eine Nummer noch einen Namen noch einen Hinweis auf die verantwortliche Firma. Teilweise sind die Securities auch in dunkler Kleidung ohne Warnweste unterwegs.
Auch auf direkte Nachfrage bei den Security Personen vor Ort, letztmalig am 15.11.25 um 12:15 Uhr, werden keinerlei Informationen etwa über die beschäftigende Firma herausgegeben (Foto 1).
Dieses Vorgehen gilt im Übrigen nicht nur für die eingesetzten Personen, sondern ebenfalls für die eingesetzten KFZ und den als Stützpunkt der Security aufgestellten Bauwagen auf der Wiener Straße, bei denen sich ebenfalls keinerlei Informationen über die verantwortliche Firma finden lassen (Foto 2).
Das Vorgehen und Auftreten der Security im Görlitzer Park ist als klarer Verstoß gegen § 18/3 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe offen rechtswidrig. Weiterlesen →